Allgemeine Geschäftsbedingungen der WYSEWORLD FZC

Teil 1 - Allgemeine Regelungen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen WyseWorld FZC, vertreten durch Tayler und Anika Schweigert, One Business Center, Umm Al Quwain, Vereinigte Arabische Emirate, im folgenden „Anbieter“ genannt und dem Kunden, im Folgenden „Kunde“ genannt, vor allem den für Mentoringvertrag / Beratervertrag / Assistenzvertrag und auch den Kaufvertrag, außerdem für den Erwerb digitaler und reeller Güter, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Der Anbieter bietet Mentoring, Beratung, Assistenz und Live-Events zur Buchung an. Diese kann der Kunde sowohl als Produkte mit einer vorbestimmten Laufzeit buchen, als auch digitale Produkte, welche direkt an den Kunden ausgeliefert werden.

(3) Gegenstand ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Beratungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

(4) Gegenstand des Kaufvertrages ist der Verkauf des bereits Aufgenommenen als digitale Güter durch den Anbieter an den Kunden.

(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen als auch gegenüber Verbrauchern.

(6) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit in den nachstehenden Bedingungen die Bezeichnung „Kunde“ verwendet wird, sind hiermit sowohl Verbraucher als auch Unternehmer gemeint.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Kunde kauft entweder durch einen automatisierten Prozess, ein Live-Event oder vergleichbares. Die Leistung startet mit dem Eingang der Zahlung. Dem Kunden werden damit alle nötigen Informationen zur Verfügung gestellt.

(2) Der Kunde kann für den Kauf eines digitalen Produkts ebenfalls einen Kauf per E-Mail vornehmen. Dort erhält er dann einen Link zu dem Zahlungsdienstleister des Anbieters. Nach dem Kauf wird dem Kunden das digitale Mentoring sofort zur Verfügung gestellt. Bei der Buchung eines Jahresmentorings werden die Produkte nicht sofort alle bereitgestellt, sondern über das Jahr verteilt ausgeliefert. Dabei obliegt die Annahmeverpflichtung dem Kunden.

(3) Der Vertrag kommt in beiden Fällen erst zustande, wenn der Anbieter die Buchung des Kunden bestätigt. Dies kann durch Leistungsbeginn erfolgen. Die Buchung des Kunden ist bindend.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, einen Beratungsvertrag oder einen Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen auch nachträglich abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Anbieter aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Anbieters für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 3 Inhalt des Mentoringvertrages

(1) Der Anbieter erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Mentoring anwendet.

(2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des

Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen des Mentorings vom Anbieter erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Anbieter individuell für den Kunden erstellt. Bei Verstößen behält sich der Anbieter die Einleitung rechtlicher Schritte vor.

(4) Sämtliche Unterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte von und auf der Webseite des Anbieters, Vorträge, Präsentationen, Skripte und sonstige Unterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von dem Mentoring zu machen. Insbesondere sind damit auch die Homepage und Funnel-Inhalte gemeint. Sowohl Kunden als auch Nicht-Kunden ist es nicht gestattet, Inhalte von den Seiten zu kopieren.

(5) Der Anbieter wird den Kunden befragen, ob die Sitzungen zu ausschließlich internen Zwecken aufgezeichnet werden können. Der Kunde ist frei, ob er sein Einverständnis erklärt.

(6) Der Anbieter behält es sich vor, Testimonials / Erfahrungsberichte beim Kunden anzufragen. Wenn der Kunde einwilligt, seine Erfahrung zu teilen, verpflichtet er sich die Wahrheit zu sagen. Wenn der Kunde einwilligt, seine Erfahrung in der Form einer Fallstudie zu teilen, erteilt er dem Anbieter die Rechte an Bild, Text oder Video. Mit der Aufnahme erhält der Anbieter das alleinige Recht, dieses Material in Schrift-, Bild-, Ton- und Video-Form auszustrahlen. Der Anbieter ist dazu berechtigt, diese Bilder, Texte, Tonaufnahmen oder Videos für Marketing-, Werbe- und/oder Verkaufszwecke uneingeschränkt einzusetzen.

§ 4 Durchführung

(1) Das Mentoring beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Kunde ist zur Abnahme des Mentorings oder Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Kunde ist während des Mentorings in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit. Der Kunde erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen des Mentorings von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung abzusagen, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin abzuhalten. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.

(3) Im Fall einer Absage durch den Anbieter bietet dieser dem Kunden einen Ersatztermin an. Kommt über einen Ersatztermin keine Einigung zustande und hieran ist der Kunde nicht allein ursächlich, wird die bereits gezahlte Vergütung dem Kunden erstattet. Die Erstattung umfasst lediglich den bei dem Anbieter tatsächlich eingegangen Betrag, also abzüglich der Kosten und Gebühren, die bei dem vom Kunden gewählten Zahlungsweg angefallen sind.

(4) Die Abbildung und Beschreibung des Mentorings und eines eventuellen Ortes auf der Website des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf aus fachlichen Gründen

vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

(6) Der Kunde ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.

(7) Der Ort der Beratung wird jeweils in Abstimmung festgelegt. Die Beratung erfolgt nach Wahl der Beauftragten im persönlichen Gespräch oder auch per Onlineformat (z.B. per Zoom).

(8) Erfüllungsort, auch für den Fall von Lieferung und Zahlung, ist der Firmensitz des Anbieters, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist oder nicht nichtabdingbare gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

§ 5 Durchführung von Live-Events und Vor-Ort-Leistungen

(1) Die Buchung von Live-Events ist für den Kunden verbindlich.

(2) In einigen Fällen finden Leistungen im Rahmen sogenannter Retreats im außerdeutschen Ausland statt. Der Kunde ist in dem Fall für seine Anreise selbst verantwortlich und es wird keine Verantwortung dafür seitens des Anbieters übernommen. Dies gilt auch für die Einreisebedingungen in das jeweilige Land.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Ort und Zeit zu ändern, sofern die Änderung dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist. Dies ist im Inland bis zu 24 Stunden und im Ausland bis zu 72 Stunden der Fall.

(4) Der Kunde kann von der Buchung eines verbindlichen Live-Events nur im Rahmen der folglich aufgezählten geltenden Regeln zurücktreten:
Geht die Rücktrittserklärung im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes bis zu 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei dem Anbieter ein, entstehen Bearbeitungskosten in Höhe von 30% der jeweiligen Teilnahmegebühr.
Bei weniger als 8 Wochen und bis zu 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr fällig.
Bei einer Rücktrittserklärung (eingehend bei dem Anbieter) weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr erhoben.
Retreats sind von dieser Regelung ausgeschlossen und sind von Kundenseite mit Buchung nicht mehr stornierbar, es sei denn, dass eine Terminverschiebung seitens des Anbieters stattfindet.
Ersatzteilnehmer können nicht vom Kunden entschieden werden und bedürfen der schriftlichen Abklärung mit dem Anbieter.

(5) Für den Fall einer Verschiebung wird der Anbieter für Reise- und Unterkunftskosten nicht erstattungspflichtig.

(6) Für den Fall, dass der Anbieter auf Wunsch des Kunden für eine Leistung an einem bestimmten Ort gebucht wurde und der Termin aus einem Grund, der zumindest auch dem Risikobereich des Kunden zuzuordnen ist, ausfällt oder verschoben wird, sind auch die dadurch entstehenden erweiterten Reisekosten und Unterbringungskosten vom Kunden an den Anbieter zu erstatten.

§ 6 Zahlung und Unternehmereigenschaft

(1) Eine Zahlung ist gegenüber dem Anbieter nach der Buchung mit den im Zahlungslink angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Kunden zu tätigen.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, hat bei Buchung von Dienstleistungen die Zahlung bis zu dem vereinbarten Termin zu erfolgen, ansonsten besteht kein Anspruch auf die Leistungserbringung an dem vereinbarten Termin bzw. bei Kursen kein Anspruch auf Teilnahme.

(3) Alle Preise auf der Website des Anbieters sind als Nettopreise aufgeführt, es wird davon ausgegangen, dass die Kundinnen und Kunden gewerblich agieren. Natürliche juristische Personen (Verbraucher) verpflichten sich, ihre Verbrauchereigenschaft schriftlich anzuzeigen.

(4) Erfolgt eine Stornierung seitens des Kunden, müssen die Gebühren für die Rückbuchung vom Kunden übernommen werden, soweit die Stornierung nicht aufgrund von Ereignissen erfolgt, die nicht im Risikobereich

des Kunden liegen.

(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Zahlungsforderungen an ein Inkassounternehmen zu übergeben.

(6) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Anbieter vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Er ist dann dazu berechtigt, dem Kunden die Online-Zugänge zu verwehren und aus den Mentorings zu entfernen bzw. dem Kunden die Teilnahme zu untersagen.

(7) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist um mehr als vier Wochen werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

(8) Während des Verzugs kann die Leistende ihren Teil der Vereinbarung zurückhalten. Würde sich der Vertrag dadurch verlängern entfällt die Leistungsverpflichtung insgesamt für den nachvertraglichen Zeitraum.

(9) Aufrechnung oder Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung von der Geschäftsführung schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde. Zur Ausübung eines Rückhaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(10) Werden Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern, so besteht die Berechtigung, sämtliche offene Forderungen – auch aus anderen Vertragsverhältnissen – sofort fällig zu stellen. Solche Umstände sind insbesondere die Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden. Die Leistende ist in diesen Fällen außerdem berechtigt, weitere Leistungen und Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen, ist die Leistende berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für etwaige Schäden bei der Ausübung dieses Rechts haftet der Kunde.

§ 7 Laufzeit, Leistungsdauer, Verfall und Kündigung des Vertrages

(1) Der Vertrag wird für die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen.

(2) Für Jahresleistungen gilt immer der Tag, an dem der Kunde gebucht hat, als Vertragsbeginn. Bei kleineren Mentorings gibt es festgelegte Zeiten, die der Kunde von dem Anbieter bei Vertragsschluss mitgeteilt bekommt.

(3) Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird der Kunde vom Anbieter kontaktiert, um eine neue/weitere Vertragslaufzeit zu vereinbaren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht automatisch. Eine Verlängerung gilt allerdings als vereinbart, wenn der Kunde erneut leistet. Die Verlängerung gilt dann als für den Zeitraum vereinbart, die dem geleisteten Betrag zum Zeitpunkt der erneuten Leistung als Gegenleistung entspricht.

(4) Das Recht zur fristlosen und außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

(5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Die Leistung soll binnen der vereinbarten Zeit abgeschlossen werden.

(7) Soweit

eine darüberhinausgehende Verzögerung nach Vertragsschluss allein dem Bereich der Kundin/dem Kunden zuzuordnen ist, zum Beispiel durch Nichtleistung der Vorkasse, fehlende Übermittlung notwendiger Dokumente und Dateien, fehlende Mitarbeit im erforderlichen Bereich, durch Ablehnung weiterer Leistungen oder durch Annahmeverzögerung wenigstens zwei binnen dieses Zeitraums getätigter Terminvorschläge, und es sich nicht um eine nicht zu vertretende Unmöglichkeit handelt, gilt die vertragliche Leistung als erfüllt und die noch nicht geleisteten Stunden und Verpflichtungen seitens der Projektleiterin verfallen.

(8) Soweit ein Onlinekurs vereinbart ist, ist die Aufgabe erfüllt, wenn der Kurs technisch zugänglich ist und den ggf. unter der Leistungsbeschreibung zugesicherten Inhalt aufweist.

(9) Vereinbarte Termine verfallen bei wiederholtem Nichterscheinen der Kundin/des Kunden. Sollte die Durchführung des Gesprächs allerdings aufgrund unvorhersehbarer oder/und nicht zu vertretender Umstände der Kundin/des Kunden (z.B. Krankheit, Abbruch der Internetverbindung etc.) nicht möglich sein, wird der Termin grundsätzlich nach Absprache einvernehmlich verschoben.

(10) Die Leistungszeit verlängert sich in angemessenem Umfang bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt und unter Einsatz von angemessenen Mitteln nicht angewendet werden konnten.

(11) Bei vertragswidrigem Verhalten der Kundin/des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Leistende berechtigt, nach Ablauf einer angemessen gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten und ausgelieferte Gegenstände herauszuverlangen. Ist dies nicht möglich (zum Beispiel weil Informationen bereits zugänglich gemacht wurden) ist diese Leistung entsprechend gesondert zu vergüten, soweit sie nicht vom Vertragsrahmen aufgefangen und bereits dafür geleistet wurde.

(12) Für den Fall des unberechtigten Rücktritts vom Vertrag, einer unberechtigten Kündigung oder Verhinderung der Vertragsdurchführung durch die Kundin/den Kunden, ist dieser zur Zahlung des daraus entstehenden Schadens sowie des entgangenen Gewinns verpflichtet.

§ 8 Vertraulichkeit der Beratung

(1) Der Kunde ist der absoluten Schweigepflicht über alle Inhalte unterworfen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der vereinbarten Vertragsleistungen zur Vertragserfüllung hinaus.

(2) Der Anbieter behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden (Schweigepflichtentbindung).

§ 9 Gewährleistung

(1) Der Anbieter ist bemüht, alle Tätigkeiten mit größter Sorgfalt zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.

(2) Gewährleistung für die Wirksamkeit seiner Empfehlungen übernimmt der Anbieter nicht. Der Erfolg liegt zum größten Teil außerhalb seines Einflussbereiches und hängt wesentlich von der Mitarbeit des Kunden ab, weshalb er nicht garantiert werden kann. Die Verantwortung für den Erfolg liegt ausschließlich bei dem Kunden.

(3) Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden.

(4) Im Rahmen eines Kaufvertrages über digitale Güter haftet der Anbieter für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.

(5) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter übereignete körperliche oder digitale Sachen 12 Monate.

§ 10 Haftung

(1) Der Kunde haft

et in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haften der Anbieter – falls in § 10 Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Anbieters vorbehaltlich der Regelung in § 10 Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Gesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(4) Es wird grundsätzlich keine Haftung für Reisekosten der Kundinnen und Kunden übernommen.

§ 11 Kontraindikation, Selbstverantwortung und gesundheitliche Selbstfürsorge

(1) Der Anbieter möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass Mentoring ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können.

(2) Der Anbieter steht dem*der Klient*in als Prozessbegleiter*in und Auslöser*in von Veränderungen zur Verfügung – jedoch wird die eigentliche Veränderungsarbeit von der Kundin/dem Kunden geleistet.

(3) Die Kundin/der Kunde sollte bereit und offen sein, bisherige Werte selbstkritisch zu hinterfragen, sich mit der eigenen Person und Situation objektiv auseinanderzusetzen und eigenes Verhalten und somit Situationen gegebenenfalls zu ändern.

(4) Um die effektive Umsetzung der Beratungsergebnisse zu gewährleisten, erklärt sich die Kundin/der Kunde bereit, pünktlich zu allen vereinbarten Terminen zu erscheinen, sofort nachzufragen, wenn etwas unklar erscheint und die anfallenden praktischen Aufgaben termingerecht umzusetzen.

(5) Mit der Anmeldung und Unterschrift erklärt die Kundin/der Kunde, dass er*sie das Mentoring freiwillig und auf eigene Verantwortung beauftragt und durchführt. Ihm*ihr ist bewusst, dass das Mentoring kein Ersatz für eine therapeutische oder medizinische Behandlung ist und die Teilnahme auf eigene Gefahr und Risiko erfolgt. Mentoring stellt weder eine Heilbehandlung noch einen ärztlichen Rat dar.

(6) Er*sie erklärt, in einem für das Mentoing angemessenen gesundheitlichen Zustand zu sein. Er*sie sei darauf hingewiesen, bei Zweifel ggf. gesundheitliche/psychologische Risiken vor der Aufnahme und ggf. als während des Mentorings von einem*einer Ärzt*in abklären zu lassen.

(7) Ihm*ihr ist bekannt, dass die Teilnahme am Mentoring eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraussetzt. Er*sie verpflichtet sich, alle Angaben in der Anmeldung wahrheitsgemäß zu machen.

§ 12 Datenschutz

(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die fachgerechte Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: https://lovelifepassport.com/datenschutz/

§ 13 Widerrufsrecht

(1) Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Anbieter auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter https://lovelifepass

port.com/widerrufsbelehrung/

(2) Bei digitalen Produkten hat der Kunde nachweislich sofort Zugriff auf das Produkt. Diese Produkte sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht erlischt in diesem Fall, sobald der Kunde ein digitales Produkt kauft, da er sofort Zugang zum Produkt erhält.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt. Soweit dies nicht möglich ist, gilt die gesetzliche Regelung.

(2) Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann oder ein Unternehmen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters oder, nach Wahl des Anbieters, Deutschland. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: 30.06.2023